Sie fragen sich, welchen Film Sie sich ansehen dürfen oder zu welchem Sie Ihre Kinder mitbringen dürfen? Hier finden Sie die allgemeine Übersicht der Freiwilligen Selbstkontrolle. Dort können Sie nachlesen, bis wie viel Uhr Sie z.B. eine Vorstellung besuchen dürfen oder welche Kinderfilme für welches Alter gestattet sind. Beachten Sie jedoch, dass die FSK-Freigabe lediglich den rechtlichen Rahmen nach dem Jugendschutzgesetz abbildet. Ob ein Film wirklich geeignet ist für Ihr Kind lässt sich daran nicht immer ablesen.
Unser Kinopersonal kontrolliert beim Einlass Ihr Alter und ist verpflichtet sich an die Richtlinien des Jugendschutzgesetzes zu halten.
FSK und Jugendschutz
Kinofilme werden in Deutschland der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) zur Prüfung vorgelegt. Die FSK vergibt nach der Prüfung eine von fünf Alterseinstufungen für den Film. Damit wird das Mindestalter festgelegt, welches der Gast beim Besuch des Filmes haben muss.
Das Jugendschutzgesetz (§11 Abs. 2 JuSchG) ermöglicht Kindern ab 6 Jahren im Kino den Besuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn Sie von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
Für Filme mit FSK Freigabe ab 16 oder ab 18 Jahren gibt es keine solchen Ausnahmeregelungen.
Das Jugendschutzgesetzt regelt außerdem, dass Kinder und Jugendliche je nach Alter nur zu bestimmten Uhrzeiten ins Kino dürfen.